Verrechnung unserer Leistungen
Ärztliche Verordnung, durch uns veranlasst und bearbeitet
- krankenkassen-pflichtige Leistungen setzen eine «ärztliche Verordnung» voraus, diese veranlassen wir nach der mit Ihnen durchgeführten Bedarfsabklärung
- wir senden die Verordnung dem Hausrzt / der Hausärztin Ihrer Wahl zur Prüfung bzw. Genehmigung und danach der Krankenkasse zu
Welche Kosten Ihre Krankenkasse für Sie begleicht
- drei gesetzliche Leistungen nach KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)
- sie umfassen: Abklärung/Beratung (=A), Behandlungspflege (=B), Grundpflege (=C), entsprechend den gesetzlich festgelegten Stunden-Tarifen
- falls eine Zusatzversicherung für Hauswirtschaftsleistungen (HWL) abgeschlossen wurde, so werden diese Kosten ebenfalls übernommen (gemäss Vertrag begrenzt)
- die Rechnungsstellung geht direkt an Ihre Krankenkasse
Welche Kosten Sie selbst begleichen müssen
- nicht-versicherte Hauswirtschafts-/Betreuungsleistungen werden zu Fr. 49.40 pro Einsatz-Stunde verrechnet
- gesetzliche «Patientenbeteiligung» für krankenkassen-pflichtige Leistungen (kantonale Tarife Fr. 8.- bis 15.- pro Tag)
- Wochenende-Feiertags- bzw. Nachtzuschlag: 25% pro Std. (nicht für gesetzl. KLV-Leistungen)
- 1 Fr. pro Anfahrts-Km von unserem Büro zum Einsatzort (nur wenn auch Betreuungs-/Hauswirtschaftsleistungen erbracht werden)
- die Rechnungsstellung geht direkt an die Kunden
Krankenkassen anerkannt . mit Spitex-Bewilligung . Pflege nach Arzt-Verordnung
Zuhause leben . Selbständig bleiben . Individuell betreut
Würdevoll und selbstbestimmt . Persönlich und einzigartig