Die Helferinnen

Ärztliche Verordnung, durch uns veranlasst und bearbeitet

  • krankenkassen-pflichtige Leistungen setzen eine «ärztliche Verordnung» voraus, diese veranlassen wir nach der mit Ihnen durchgeführten Bedarfsabklärung
  • wir senden die Verordnung dem Hausrzt / der Hausärztin Ihrer Wahl zur Prüfung bzw. Genehmigung und danach der Krankenkasse zu

Welche Kosten Ihre Krankenkasse für Sie begleicht

  • drei gesetzliche Leistungen nach KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)
  • sie umfassen: Abklärung/Beratung (=A), Behandlungspflege (=B), Grundpflege (=C), entsprechend den gesetzlich festgelegten Stunden-Tarifen
  • falls eine Zusatzversicherung für Hauswirtschaftsleistungen (HWL) abgeschlossen wurde, so werden diese Kosten ebenfalls übernommen (gemäss Vertrag begrenzt)
  • die Rechnungsstellung geht direkt an Ihre Krankenkasse

Welche Kosten Sie selbst begleichen müssen

  • nicht-versicherte Hauswirtschafts-/Betreuungsleistungen werden zu Fr. 49.40 pro Einsatz-Stunde verrechnet
  • gesetzliche «Patientenbeteiligung» für krankenkassen-pflichtige Leistungen (kantonale Tarife Fr. 8.- bis 15.- pro Tag)
  • Wochenende-Feiertags- bzw. Nachtzuschlag: 25% pro Std. (nicht für gesetzl. KLV-Leistungen)
  • 1 Fr. pro Anfahrts-Km von unserem Büro zum Einsatzort (nur wenn auch Betreuungs-/Hauswirtschaftsleistungen erbracht werden)
  • die Rechnungsstellung geht direkt an die Kunden

 

Krankenkassen anerkannt . mit Spitex-Bewilligung . Pflege nach Arzt-Verordnung

dieHelferinnen - Regionale Privat-Spitex Arlesheim

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Hirslandweg 5
4144 Arlesheim

061 703 01 92

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